BEEP-Gesetz beschlossen – aktueller Stand

  • Dez., 19, 2025

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) ist nach längerer Verzögerung nun beschlossen. Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss haben sowohl Bundestag als auch Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.

BEEP-Gesetz beschlossen: Mehr Sicherheit für Pflege und Wundversorgung

Nach längerer politischer Abstimmung ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) nun beschlossen. Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss haben sowohl Bundestag als auch Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2026 vorgesehen, vorbehaltlich der formalen Verkündung.

Ziel des BEEP-Gesetzes ist es, Pflegefachpersonen spürbar zu entlasten, Bürokratie abzubauen und fachliche Kompetenzen klarer zu definieren. Damit wird die pflegerische Versorgung insgesamt gestärkt – insbesondere in Bereichen mit hohem organisatorischem und fachlichem Aufwand.

Bedeutung für die Wundversorgung

Auch für die Wundversorgung schafft das BEEP-Gesetz mehr Planungssicherheit. Die Versorgung mit modernen Wundprodukten bleibt weiterhin Bestandteil einer qualitätsgesicherten Pflege. Dazu zählen auch spezialisierte Wundauflagen und Produkte mit ergänzenden Eigenschaften, wie sie in der professionellen Wundbehandlung eingesetzt werden.

Das Gesetz selbst regelt keine einzelnen Produkte, setzt jedoch den notwendigen rechtlichen Rahmen, um die kontinuierliche und sachgerechte Versorgung von Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Konkrete Details zur Anwendung und Abrechnung ergeben sich weiterhin aus den bestehenden Richtlinien und ergänzenden Regelwerken.

Ausblick

Mit dem BEEP-Gesetz wird ein wichtiger Schritt hin zu mehr Handlungssicherheit in der Pflege gegangen. Weitere Konkretisierungen zur praktischen Umsetzung werden in den kommenden Monaten erwartet. Wir verfolgen die Entwicklungen aufmerksam und informieren, sobald sich relevante Änderungen für die Versorgungspraxis ergeben.

Das Inkrafttreten des Gesetzes ist zum 1. Januar 2026 vorgesehen, vorbehaltlich der formalen Verkündung im Bundesgesetzblatt. Einzelne Details zur praktischen Umsetzung werden in den kommenden Monaten durch untergeordnete Regelungen und Richtlinien konkretisiert.

Wir verfolgen die weiteren Entwicklungen aufmerksam und informieren, sobald sich daraus relevante Änderungen für die Versorgungspraxis ergeben.

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gesetz-befugniserweiterung-entbuerokratisierung-pflege.html

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