Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie über die aktuellen Entwicklungen zur Erstattungs- und Verordnungsfähigkeit von Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung informieren. Mit dem 02.12.2024 endet die Übergangsfrist gemäß der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) Abschnitt P und Anlage Va, sofern keine weiteren Änderungen beschlossen werden.
Nach dem derzeitigen Stand bleiben eindeutig definierte Verbandmittel sowie solche mit ergänzenden Eigenschaften uneingeschränkt verordnungs- und erstattungsfähig. Dazu zählen Produkte, die physikalisch wirken und keine pharmakologischen, immunologischen oder metabolischen Wirkstoffe freisetzen.
Was bedeutet das für Sie konkret?
- Produkte wie Cutimed® Sorbact®, die durch eine rein physikalische Wirkweise (DACC-Beschichtung) wirken, bleiben weiterhin uneingeschränkt verordnungs- und erstattungsfähig.
- Produkte, die aktive Stoffe abgeben oder nicht formstabil sind (z. B. Hydrogele oder Kollagenverbände), sind nur dann über den 02.12.2024 hinaus erstattungsfähig, wenn sie explizit in der Arzneimittel-Richtlinie unter „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ aufgeführt sind.
Produkte, die betroffen sind:
Innerhalb des Sortiments betrifft dies insbesondere Produkte wie Cutimed® Gel und Cutimed® Epiona, deren Verordnungsfähigkeit nach aktuellem Stand endet. Letztmalige Abrechnung für diese Produkte ist bis zum 01.12.2024 möglich.
Für eine vollständige Übersicht, welche Produkte weiterhin erstattungsfähig bleiben, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder besuchen Sie unsere Website.
Wir stehen Ihnen bei weiteren Fragen jederzeit zur Verfügung und werden Sie über zukünftige Änderungen rechtzeitig informieren.